Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Veranstalter
    Der Veranstalter der Faschingsveranstaltung Olylust 2025 ist der Verein der Studenten im
    Olympiazentrum e.V., Helene-Mayer-Ring 9, 80809 München.
    Vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder: Oliver Steinhaus, Maria Thiel, Justus Mette.
    Registergericht: Amtsgericht München, Registernummer: VR 8460.
    Die Olylust 2025 findet vom 27. Februar bis 01. März 2025 auf dem Gelände des Erdgeschosses und ersten Obergeschosses der Alten Mensa im Olympiazentrum und der zugehörigen Außenfläche statt.
  2. Hausrecht
    Das Hausrecht hat auf dem Gelände während der Veranstaltung der Veranstalter. Am Einlass werden Sicherheitskontrollen durch das Ordnungspersonal durchgeführt. Dieses ist
    berechtigt, Leibes- sowie Taschenvisitationen durchzuführen. Veranstaltungsteilnehmer
    erklären sich hiermit einverstanden. Hinweisen und Anordnungen der Ordnungskräfte sind
    unbedingt Folge zu leisten. Der Veranstalter kann im Einzelfall den Zutritt zum Veranstaltungsgelände verwehren (siehe 4.).
  3. Eintritt
    Die Besucher haben die Möglichkeit Eintrittskarten im Vorverkauf oder alternativ – soweit
    die zulässige Höchstbesucheranzahl auf dem Gesamtgelände noch nicht überschritten ist
    – an der Abendkasse zu erwerben. An der Abendkasse wird lediglich Bargeld akzeptiert.
    Das Eintrittsticket ist bei Betreten des Veranstaltungsgeländes vorzuzeigen. Nach Kontrolle des Tickets werden Eintrittsbändchen ausgegeben, dessen Tragen zum Besuch der
    Veranstaltung sowie zum Erwerb von Getränken und Speisen berechtigt. Jeder Besucher
    kann das Veranstaltungsgelände je Veranstaltungstag nur einmal betreten und wieder verlassen. Ein Wiedereinlass nach Verlassen der Veranstaltungsfläche ist nicht möglich. Ferner ist die Weitergabe des Eintrittsbändchens an Dritte nicht gestattet. Der Umtausch von
    Eintrittskarten ist ausgeschlossen.
    Online-Vorverkaufstickets berechtigen zum Einlass zwischen 21:00 und 00:00 Uhr. Bei einem späteren Eintreffen muss die Differenz gegenüber dem regulären Abendkassen-Preis
    als Aufpreis entrichtet werden, damit das Ticket seine Gültigkeit behält. Ebenso erlauben
    wir es uns bei vergünstigten Eintrittstickets für Studierende und Personen mit Behinderungen die Differenz gegenüber dem regulären Abendkassen-Preis als Aufpreis zu fordern,
    sofern beim Einlass keine gültiger Nachweis vorgelegt werden kann. Beide genannten
    Aufpreise sind ausschließlich in bar an der Abendkasse zu entrichten.
  4. Zutritt zum Veranstaltungsgelände
    Zutritt zum Veranstaltungsgelände erhalten nur Personen, die über ein gültiges Ticket verfügen und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Am Einlass ist das Ticket in digitaler oder
    ausgedruckter Form vorzuzeigen. Des Weiteren ist das Mitführen von Handtaschen, sowie
    Rucksäcke, Papiertüten, Stoff-, Plastik- und Turnbeutel größer als das Format Din A4 nicht
    gestattet.
    Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen trotz gültigen Tickets den Zutritt zum
    Veranstaltungsgelände aus wichtigem Grund zu verwehren. Als wichtige Gründe gelten
    insbesondere, jedoch nicht abschließend, das Mitführen verbotener Gegenstände (Drogen
    und Rauschmittel, Waffen jeglicher Art, sonstige gefährliche Werkzeuge, Tiere), ein offensichtlich sehr stark alkoholisierter Zustand und offensichtlicher Drogeneinfluss. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Eintritt ebenso verweigert.
    Besteht ein wichtiger Grund für die Verweigerung des Einlasses, verliert das erworbene
    Ticket seine Gültigkeit. Der Ticketpreis wird nicht erstattet.
  5. Verlust- und Missbrauchsgefahr von Eintrittstickets
    Insbesondere auf die im Vorverkauf erworbenen Ticketdaten ist sorgfältig achtzugeben.
    Aus den Tickets geht der Name des Berechtigten nicht hervor. Jeder, der zum Veranstaltungszeitpunkt die Ticketdaten vorlegen kann, hat die Möglichkeit zur Einlösung. Vom Veranstalter kann bei Verlust, vermutetem Verlust, Diebstahl oder sonstigem Missbrauch keine Abhilfe geleistet werden.
  6. Bild- und Tonaufnahmen auf dem Veranstaltungsgelände
    Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände werden durch vom Veranstalter beauftragte Fotografen Bild- und Tonaufnahmen gemacht. Diese werden anschließend über die SocialMedia-Kanäle und Webseiten des Veranstalters sowie gegebenenfalls in Printmedien veröffentlicht.
    Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt sich derdie Besucherin mit der Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen seiner*ihrer Person sowie mit der Verwendung und
    Veröffentlichung dieser Aufzeichnungen zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung
    oder zur Bewerbung der Veranstaltung einverstanden. Besuchern ist es nicht gestattet,
    selbst Videoaufnahmen, insbesondere fremder Personen, anzufertigen.
  7. Urheber und andere Rechte
    Die Vorträge / musikalische Aufführungen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur
    für den persönlichen Gebrauch verwendet werden. Nutzungsrechte werden nur durch
    ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtsänderungen übertragen. Eine Vervielfältigung,
    Verbreitung, Verarbeitung oder öffentliche Wiedergabe jeglicher Art ist grundsätzlich nicht
    gestattet und bedarf der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.
    Ton- und Videoaufzeichnungen und Beschreibungen von der Veranstaltung den Veranstaltungsergebnissen im Ganzen oder in Teilen sind nicht gestattet.
  8. Sonstiges
    Das Mitbringen von Getränken und Speisen auf das Veranstaltungsgelände ist untersagt.
    Ferner ist das Mitbringen von pyrotechnischen Gegenständen, brennbaren Flüssigkeiten
    oder Gasen, Waffen jeglicher Art, sowie waffenähnlicher und harter, sperriger Gegenstände verboten.
  9. Haftung
    Der Veranstalter haftet bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für Vorsatz und
    jede Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe des Teilnehmerpreises, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist
    ausgeschlossen. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der
    Auftragssumme, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.
    Diese Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen arglistigen Verhaltens eines Vertragspartners, Ansprüche aus der Haftung für garantierte Beschaffungsmerkmale, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    Im Übrigen haften die Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen auch nicht für Störungen
    gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereiches hervorgerufen
    werden. Eine Haftung für Schäden, die bei der An- und Abreise zu den Veranstaltungsorten entstehen, sowie für Verluste und Unfällen ist – sowie gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
  10. Schlussbestimmungen
    Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
    UN- Kaufrechts Anwendung. Gerichtsstand ist München.
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Bestimmungen
    im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.
    Der Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters.
    Verein der Studenten im Olympiazentrum e.V
    Helene-Mayer-Ring 9
    80809 München
    Telefon: +49 (0) 89 3543476
    E-Mail: vorstand@oly-dorf.de
    Stand 02/2025